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NEWS 21.08.2012BGH: Provider müssen Daten von Tauschbörsennutzer heraus geben
Xavier Naidoo klagt sich erfolgreich durch die Instanzen
Die Plattenfirma von Xavier Naidoo hatte ein entsprechendes Verfahren bis zum BGH durchgefochten und in letzter Instanz Recht bekommen. Das Oberlandesgericht Köln hatte zuvor anders entschieden und setzte dafür eine Urheberrechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" voraus. Diese Einschränkung wollte der BGH allerdings nicht gelten lassen, da sie dem Ziel des Gesetzes widerspreche, Rechtsverletzungen im Internet wirksam bekämpfen zu können.
Damit wird es künftig für Musiker, Labels und ihre Anwälte noch einfacher, Tauschbörsennutzer mit Abmahnungen zu belegen. Schon jetzt wird im großen Stil von Plattenfirmen und ihren Anwaltskanzleien abgemahnt. Jan Delay sprach in einem Beitrag auf seiner Facebook-Seite von einer Summe von über eine Milliarde Euro, die die Musikindustrie durch Abmahnungen von Tauschbörsennutzern erwirtschafte und kritisierte dieses Vorgehen massiv.
Künftig kann sich also kein Tauschbörsennutzer mehr sicher sein, dass die Provider ihre Kontaktdaten geheimhalten. Die Musikindustrie möchte Tauschbörsennutzer in legale, kostenpflichtige Angebote zwingen und davon gibt es inzwischen sehr viele. Wenn das nicht fruchtet, möchte sie zumindest an den Verstößen gegen das Urheberrecht mitverdienen. Es könnte sogar sein, dass dieses "Geschäft" wesentlich lukrativer ist, als das mit der Musik.
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