Eventim: Kartellamt verbietet Exklusiv-Verträge mit Veranstaltern
Werden Konzerttickets jetzt billiger?
Morgens um 8 Uhr pünktlich am Rechner sitzen und Reload drücken: Dieses frustrierende Prozedere kennen Musikfans inzwischen, denn die begehrten Tickets für ein Konzert sind oft nur auf einer bestimmten Plattform erhältlich.
Eventim ist der größte Tickethändler in Deutschland und sein Marktmonopol wird durch solche Exklusiv-Verträge mit Konzert-Veranstaltern und Vorverkaufsstellen noch gestärkt. Das Bundeskartellamt hat diese Kooperationen nun untersagt, demnach sind solche Vereinbarungen unzulässig, wonach Eventim den Verkauf aller oder auch großer Teile von Tickets zu einer Veranstaltung anbietet.
„CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend. Kartellrechtlich unterliegt ein Unternehmen mit einer solchen Marktposition besonderen Pflichten.“ (Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes)
Eventim wird damit einmal mehr in seine Schranken verwiesen und hat das Urteil der Wettbewerbsbehörde scharf kritisiert und will dagegen vorgehen. Der Ticketvertreiber sieht die Exklusiv-Verträge durch ökonomische Gutachten gestützt.
Die grüne Wettbewerbspolitikerin Katharina Dröge lobte die Entscheidung hingegen und schrieb auf Twitter: „Eventim wurde als ,Türsteher' der Konzertwelt entmachtet“. Ob Konzertbesucher mit dem Urteil nun wirklich auf günstigere Tickets hoffen können, bleibt abzuwarten.