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Warum es sinnlos ist, den Facebook AGB öffentlich zu widersprechen

Alle Jahre wieder rast die Nachricht durchs Netz, dass man den neuen Richtlinien von Facebook widersprechen müsse, um das Urheberrecht für seine Bilder und Daten nicht zu verlieren. Das ist natürlich völliger Quatsch und sollte nicht im Freundeskreis geteilt werden, wenn man sich nicht lächerlich machen möchte.

Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Es bleibt immer im Besitz des Urhebers. Ein Urheberrecht hat man auch dann für seine Bilder, wenn man gar nichts dazu schreibt.

  1. Auch für ausländische Firmen gilt deutsches Recht. Wer seine AGB so gestaltet, dass sie mit deutschem Recht (Urheberrecht bzw. Persönlichkeitsrecht) kollidieren, agiert illegal und macht sich angreifbar. Es gibt natürlich immer eine Grauzone, aber darum braucht man sich als Privatperson nicht kümmern. Dafür gibt’s Behörden.
  2. In den allermeisten Fällen handelt es sich bei Kettenbriefen auf Facebook um einen sogenannten Hoax oder auf Deutsch: Schwachsinn. Auch die anrührendste Geschichte ist meistens nichts anderes als frei erfunden. Überlasst das Verbreiten von Nachrichten denjenigen, die die Hintergründe prüfen, bevor sie etwas veröffentlichen: Journalisten.

So oder ähnlich sehen die betreffenden Posts meistens aus. Sie enthalten ziemlichen juristischen Schwachsinn.

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  1. Es gibt im Strafgesetzbuch keine Artikel, sondern Paragrafen.
  2. Geistiges Eigentum ist unveräußerlich und gehört einem immer.
  3. Man kann die Nutzung von Bildern etc. erlauben und sozialen Medien brauchen diese Erlaubnis auch, sonst könnten sie ihren Dienst gar nicht anbieten, weil alles was gepostet wird, illegal wäre.
  4. Um „unterm Urheberrecht“ zu sein muss man überhaupt gar nichts unternehmen. Das Urheberrecht gilt immer. Wer ein Werk schafft, ist automatisch auch dessen Eigentümer.
  5. Das UCC ist ein amerikanisches Handelsgesetz und hat in Deutschland keine Bedeutung.
  6. Das Statut von Rom legt die Grundlagen für den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag fest und hat für normale Bürger keine Bedeutung.

Generell kann man sagen: alle Nachrichten mit Aufforderung zum Teilen sind meistens Quark, außer es geht um ein wichtiges politisches Anliegen, wie eine Petition oder ähnliches. Rechtlich relevant sind öffentliche Willensbekundungen auf Facebook niemals.

Wer irgendwelchen Geschäftsbedingungen widersprechen will, muss dem betreffenden Unternehmen diesen Widerspruch direkt mitteilen oder einfach seinen Account löschen. So demonstriert man am Besten, dass man einem Unternehmen nicht vertraut oder dass man mit dessen Nutzungs-Richtlinien nicht einverstanden ist.

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