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Warum Madonna ihre Musik nicht für KI-Training lizenzieren wird

Madonna wird ihre Musik nicht für das Training künstlicher Intelligenzen freigeben, völlig unabhängig von den Summen, die dafür geboten werden. Mit dieser klaren Ansage fasst ihr langjähriger Manager und KI-Investor Guy Oseary die grundsätzliche Ablehnung von Künstlern gegenüber KI-Musik zusammen.

In der Musikbranche schwelt seit Monaten ein grundlegender Konflikt, der die Verwertungsrechte von Kunstschaffenden im digitalen Zeitalter neu definiert. Im Zentrum der Debatte steht die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials für das Training künstlicher Intelligenzen. Während Start-ups Milliardenbewertungen erzielen, wächst unter Managern und Urhebern die Entrüstung über die unentschädigte Nutzung ihrer Werke.

Guy Oseary, langjähriger Manager von Weltstars wie Madonna, U2 und den Red Hot Chili Peppers, hat zu dieser Thematik Stellung bezogen. In einem ausführlichen Gespräch verdeutlichte der Musikmanager und Investor, dass für Madonna eine Nutzung ihres Katalogs zum Training von KI-Modellen kategorisch ausgeschlossen ist, ungeachtet finanzieller Angebote.

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„Sie ist da völlig klar: ‚Ich möchte nicht, dass auf meiner Musik trainiert wird. Ich möchte, dass meine Musik eine eigene Sache bleibt.‘ Also nehmt sie raus.“

Investor und Beschützer geistigen Eigentums

Die Position Osearys zeichnet sich durch eine vielschichtige Perspektive aus. Gemeinsam mit Schauspieler Ashton Kutcher investierte er früh über gemeinsame Venture-Kapital-Fonds in Technologieunternehmen, darunter OpenAI und Anthropic. Oseary erkennt die technischen Möglichkeiten und die demokratisierende Wirkung der Werkzeuge an. Es sei faszinierend zu beobachten, wie viele Menschen durch den Zugang zu generativer Software erstmals eigene Songs schreiben, Rhythmen programmieren oder neuartige Klänge erzeugen.

Dennoch zieht der Manager eine klare Grenze zwischen dem technischen Potenzial und der aktuellen Geschäftspraxis vieler Tech-Unternehmen. Unternehmen, deren Marktwert in die Milliarden steigt, bauen ihre Produkte auf dem musikalischen Erbe zahlreicher Künstler und Kreativer auf, ohne dass die Rechteinhaber finanziell an diesem Wertzuwachs beteiligt werden.

„Gleichzeitig ist der Gedanke, dass es da draußen Unternehmen gibt, die mit Milliarden Dollar bewertet werden und deren Erfolg auf der Musik anderer Menschen aufbaut, ohne dass ein einziger Künstler jemals einen Dollar bekommen hat, nicht in Ordnung.“

Oseary zieht Parallelen zur Frühphase digitaler Musikverbreitung um die Jahrtausendwende. Wie in der Ära von Napster basierten erste technologische Sprünge auf dem ungefragten Transfer geschützter Inhalte. Erst das Auftauchen von Streaming-Diensten wie Spotify schuf Strukturen, die eine globale Monetarisierung für Rechteinhaber im digitalen Raum etablierten. Ein vergleichbares, verbindliches Lizenzmodell fordert der Manager nun auch von den Entwicklern KI-gestützter Musikgeneratoren.

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„Geht in einen Raum, schließt euch drei Tage lang darin ein und kommt erst wieder raus, wenn ihr herausgefunden habt, wie ihr die Leute bezahlt – und nehmt diejenigen raus, die nicht dabei sein wollen.“

Opt-In-Pflicht und das Recht auf Werkintaktheit

Für die Klärung des Urheberrechts schlägt Oseary konkrete Richtlinien vor. Die Entwickler seien aufgefordert, Lösungen zu erarbeiten, die eine direkte Vergütung der Kunstschaffenden sicherstellen. Gleichzeitig müsse Künstlern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Werke vollständig aus den Datensätzen der Trainingsmodelle entfernen zu lassen.

Am Beispiel von Madonna verdeutlicht Oseary den Anspruch auf die Unversehrtheit des künstlerischen Gesamtschaffens. Die Musikerin verstehe ihr Werk als eigenständige Kunstform, die nicht als Datenbasis für Algorithmen dienen soll.

Oseary fordert KI-Entwickler auf, Absagen der Künstler zu respektieren und das jeweilige Material konsequent aus den Trainingsdaten zu löschen. Ein funktionierendes Geschäftsmodell im Technologiebereich dürfe nicht vom zwingenden Zugriff auf einzelne Katalogsammlungen abhängen.

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Zugleich weist der Manager Rechtfertigungen zurück, die sich auf das Prinzip der angemessenen Verwendung (Fair Use) berufen, sowie Methoden, bei denen geschützte Namen durch abwandlungsorientierte Texteingaben umgangen werden. Er betont, dass im Rahmen gerichtlicher Offenlegungsverfahren (Discovery) detailliert nachgewiesen werden könne, welche Werke zum Anlernen der Systeme genutzt wurden.

Ein Veteran der Musikindustrie im Wandel der Jahrzehnte

Der berufliche Werdegang von Guy Oseary ist eng mit der Entwicklung der modernen Popkultur und der Musikindustrie verknüpft. Bereits als Teenager begann er seine Laufbahn im Musikgeschäft und stieg schnell bei Maverick Records auf, dem von Madonna 1992 mitbegründeten Label. Bei Maverick betreute er unter anderem den weltweiten Erfolg von Künstlerinnen wie Alanis Morissette, deren Album „Jagged Little Pill“ zu einem der meistverkauften Alben der 1990er-Jahre wurde.

Im Laufe der Jahre übernahm Oseary das Management von Madonna und begleitete die Künstlerin über mehr als drei Jahrzehnte hinweg. Später erweiterte er sein Portfolio und übernahm das Management von U2 sowie den Red Hot Chili Peppers. Neben seiner Tätigkeit im Künstlermanagement baute Oseary mit A-Grade Investments und Sound Ventures erfolgreiche Investmentgesellschaften auf, die früh in Plattformen wie Uber, Airbnb und Spotify investierten.

Der Vorstoß des erfahrenen Managers zeigt die Spannung im Verhältnis zwischen der Musikindustrie und der KI-Branche. Obwohl er in beiden Branchen investiert ist, ist seine Haltung unmissverständlich klar. Die Forderung nach fairen Lizensierungsmodellen, einem zwingenden Opt-In oder dem vollständigen Ausschluss geschützter Werke wird das Verhältnis zwischen Technologiefirmen und Rechteinhabern in den kommenden Jahren maßgeblich bestimmen.