Der Streit um die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik für Künstliche Intelligenz erreicht eine neue Dimension: Die Rechteinhaber von 274 Songs aus dem Repertoire von Elvis Presley haben den KI-Konzern Anthropic verklagt.
Der Vorwurf: Das Unternehmen soll die Songs ohne Genehmigung für das Training seines KI-Modells Claude verwendet haben. Der Fall ist Teil einer wachsenden Auseinandersetzung um Urheberrechte, künstlich erzeugte Musik und die Zukunft der Musikindustrie.
Die Klage wurde am 23. Oktober 2026 bei einem Bundesgericht in Kalifornien eingereicht. Zu den Klägern gehört die Authentic Brands Group, die Rechte am Namen und Werk von Elvis Presley verwaltet, gemeinsam mit Musikverlagen und weiteren Rechteinhabern.
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Betroffen sind 274 Kompositionen, darunter Klassiker wie „Can’t Help Falling in Love“, „All Shook Up“, „Don’t Be Cruel“ und „A Little Less Conversation“. Die Kläger fordern bis zu 150.000 Dollar Schadensersatz pro Song, insgesamt rund 41,1 Millionen Dollar. Hinzu kommen mögliche weitere Ansprüche.
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Was Anthropic vorgeworfen wird
Laut Klageschrift soll Anthropic urheberrechtlich geschützte Songtexte aus dem Internet kopiert und zum Training seiner KI-Modelle verwendet haben, ohne entsprechende Lizenzen zu erwerben oder die Rechteinhaber zu vergüten.
Außerdem werfen die Kläger dem Unternehmen vor, dass Claude auf bestimmte Nutzereingaben hin geschützte Songtexte oder ihnen stark ähnelnde Fassungen ausgeben könne. Auch nach der Einführung technischer Schutzmaßnahmen seien solche Ergebnisse weiterhin möglich gewesen.
Anthropic weist die Vorwürfe zurück und kündigte an, sich gegen die Klage zu verteidigen.
Dabei geht es zunächst um ein Sprachmodell und die Nutzung geschützter Songtexte, nicht um die direkte Erzeugung von Musikaufnahmen. Die rechtliche Kernfrage ist allerdings dieselbe, die auch bei KI-Musikgeneratoren wie Suno diskutiert wird: Dürfen Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung ihrer Urheber für das Training kommerzieller KI-Systeme verwenden?
Eine abschließende juristische Antwort darauf gibt es bislang nicht. Die KI-Unternehmen berufen sich unter anderem auf das amerikanische Fair-Use-Prinzip, während Musikverlage, Plattenfirmen und Künstler eine Lizenzierung ihrer Werke verlangen.
KI-Musik überschwemmt die Streamingdienste
Wie schnell sich KI-generierte Musik verbreitet, zeigen aktuelle Zahlen des Streamingdienstes Deezer. Im Juni 2026 bestanden zeitweise mehr als 50 Prozent aller täglich neu hochgeladenen Tracks aus vollständig KI-generierter Musik. Im Monatsdurchschnitt registrierte die Plattform rund 90.000 solcher Uploads pro Tag.
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Allerdings bedeutet das nicht, dass KI-Musik auch entsprechend häufig gehört wird. Laut Deezer entfallen lediglich ein bis drei Prozent aller Streams auf vollständig KI-generierte Titel. Für 2025 stellte das Unternehmen außerdem fest, dass bis zu 85 Prozent der Streams auf solchen Tracks manipuliert waren, etwa durch automatisierte Abrufe.
Auch Spotify reagiert auf die zunehmende Verbreitung künstlich erzeugter Musik. Nach eigenen Angaben entfernte die Plattform 2026 bereits mehr als 50 Millionen als Spam oder minderwertige Inhalte eingestufte Tracks aus ihren Empfehlungen. Die Titel wurden damit nicht zwangsläufig vollständig gelöscht.
Spotify kennzeichnet inzwischen zudem Künstlerprofile mit einem sogenannten „AI Persona“-Label, wenn die dargestellte Künstleridentität künstlich erzeugt wurde. Solche Profile werden standardmäßig nicht über die redaktionellen und algorithmischen Empfehlungen verbreitet.
Musiker wehren sich gegen künstliche Stimmen
Der Streit betrifft längst nicht mehr allein das Urheberrecht an Songs und Aufnahmen. Auch die Stimmen und Identitäten von Musikern werden zunehmend zum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.
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Im August 2026 reichten unter anderem der US-Singer-Songwriter Jason Isbell und David Lowery, bekannt durch Camper Van Beethoven und Cracker, eine Klage gegen den KI-Musikdienst Suno ein.
Die Musiker werfen dem Unternehmen vor, dass seine Technologie charakteristische Merkmale ihrer Stimmen und musikalischen Identitäten imitieren könne. Die Klage betrifft insbesondere Persönlichkeitsrechte und die kommerzielle Verwendung von Künstleridentitäten. Suno bestreitet die Vorwürfe.
Damit geraten mehrere Aspekte der Musikproduktion unter rechtlichen Druck: die Nutzung vorhandener Werke als Trainingsmaterial, das Erzeugen neuer Songs auf Basis dieser Daten und die Nachahmung konkreter Künstler.
Wer verdient künftig an KI-Musik?
Während generative KI die Produktion von Musik erheblich vereinfacht, ist die wirtschaftliche Verwertung weiterhin umstritten. Anbieter können innerhalb kürzester Zeit große Mengen an Musik erzeugen, die anschließend auf Streamingplattformen veröffentlicht wird.
Für Musiker und Songwriter stellt sich die Frage, ob ihre Werke als kostenlose Grundlage für kommerzielle KI-Produkte dienen dürfen und wie sie an möglichen Erlösen beteiligt werden.
Gleichzeitig zeigen die Streamingzahlen von Deezer, dass die enorme Menge an generierter Musik bislang nicht mit einer entsprechenden Nachfrage durch echte Hörer einhergeht. Ein Teil der KI-Musik wird offenbar vor allem produziert, um automatisiert Streaming-Einnahmen zu erzielen.
Mit der Klage der Elvis-Rechteinhaber bekommt dieser Konflikt zusätzliche Aufmerksamkeit. Elvis Presley starb bereits 1977, doch sein musikalisches Repertoire wird fast fünf Jahrzehnte später weiterhin kommerziell verwertet.
Wie der Streit ausgeht, könnte deshalb auch Auswirkungen auf viele andere Musikkataloge haben. Denn die grundlegenden Fragen betreffen längst nicht nur Elvis Presley, sondern praktisch alle Künstler, deren Werke im Internet verfügbar sind.

