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Nebenverdienst als Musiker – was du beachten solltest

Das Hobby zum Beruf zu machen – davon träumen viele Musiker. Aber selbst wenn die Musik für dich nur ein kleiner Nebenverdienst ist, solltest du die organisatorische sowie die finanzielle Seite des Musikertums – Terminplanung, Buchhaltung und Steuern – nicht außer Acht lassen. 

Terminplanung

Es ist nicht immer leicht, Beruf und Musik unter einen Hut zu bekommen. Wenn du dich dazu entschieden hast, nebenberuflich als Musiker zu arbeiten, musst du dich und deine freie Zeit gut organisieren:

  • Du musst stets den Überblick über deine Auftritte behalten.
  • Du hast dafür zu sorgen, dass sich deine Termine nicht überschneiden.
  • Du solltest auf Anhieb erkennen, wann noch Kapazitäten frei sind.

Am besten legst du dir hierfür einen Terminplaner zu. Diesen gibt es entweder online – zum Beispiel verknüpft mit einem E-Mail-Programm wie Outlook – oder als Smartphone-App. Natürlich kannst du alternativ eine Excel-Tabelle anfertigen oder dir ganz klassisch einen analogen Terminkalender in Papierform zulegen. Wie du dich organisierst, bleibt dir überlassen, solange es nicht zu Terminkollisionen kommt.

Tipps für die Buchhaltung

Die Tätigkeit als nebenberuflicher Musiker beschränkt sich leider nicht nur darauf, kleinere Auftritte oder Konzerte zu planen und zu geben. Sobald du mit deiner Tätigkeit nebenberuflich Geld verdienst, gehört eine ordentliche Buchhaltung ebenfalls zu deinen Aufgaben. Mit einem Nebengewerbe in diesem Bereich verpflichtest du dich, dem Finanzamt deine Einnahmen eigenständig mitzuteilen. Gehst du dabei nicht besonders gründlich vor, kann das zum Problem werden. Denn bei fehlenden Unterlagen beispielsweise werden deine Besteuerungsgrundlagen geschätzt. Die anfallenden Kosten durch diese Schätzung sind in den meisten Fällen höher als deine tatsächlichen Steuerabgaben.

Für ihre eigene Buchhaltung brauchen Clubs oder Veranstalter, die einen Musiker engagieren, oft Rechnungen. Wenn du diese nur selten schreiben musst, reicht meist eine Vorlage, die du dir selbst in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen kannst.

ACT DES MONATS

Linkin Park (Bandfoto 2024, James Minchin)
ACT DES MONATS: Linkin Park (Foto: James Minchin)

 

Sobald sich die Aufträge häufen, macht es allerdings Sinn, dir ein professionelles Programm anzuschaffen, mit dem du deine Buchhaltung erledigen kannst. Mit einem solchen kannst du problemlos Angebote und Rechnungen schreiben, Stammdaten einpflegen sowie alle wichtigen Unterlagen gesammelt speichern.

So sparst du wertvolle Zeit, die du besser in dein Kerngeschäft investieren kannst und hast sofort alles parat, falls ein Betriebsprüfer deine Buchhaltung einsehen möchte. Da du als Musiker wahrscheinlich viel unterwegs sein wirst, bietet sich für die Auftragsbearbeitung dieses Rechnungsprogramm von Lexware an. Es besitzt einen Cloud-Service, dank dem du auch von unterwegs auf verschiedenen mobilen Endgeräten Daten abrufen und Aufträge verwalten kannst.

Es gibt viele Möglichkeiten, als Musiker Geld zu verdienen. Du kannst unter anderem Songs für andere schreiben, Unterricht geben oder natürlich vor Publikum auftreten. Wenn du zum Beispiel nebenberuflich als DJ arbeitest, erfordert das Flexibilität nicht nur bei der Terminplanung, sondern ebenso bei der Buchhaltung. Eine spezielle Buchhaltungssoftware hilft dir bei folgenden Aufgaben:

  • Formal korrekte Rechnungen schreiben
  • Kontaktdaten von Kunden hinterlegen und immer griffbereit haben
  • Einen Liquiditätsplan erstellen

Praktisch für die Arbeit auf Achse: Es entsteht kaum Papierkram, da alle Daten im Programm hinterlegt sind und über eine Cloud von überall abgerufen werden können. Eine mobile App erleichtert zudem die Bedienung.

Was du in puncto Steuern außerdem berücksichtigen musst

Am Anfang deiner Tätigkeit kannst du als nebenberuflicher Musiker Steuern sparen, wenn deine Investitionen (zum Beispiel für Equipment) die Einnahmen übersteigen. Das Finanzamt verrechnet diese Ausgaben mit den Einkünften aus deiner nichtselbstständigen Tätigkeit, was vorrübergehend zu sinkenden Steuerabgaben führt. Außerdem gibt es weitere Sonderregelungen:

  • Als Arbeitnehmer, der sich freiberuflich als Musiker Geld dazu verdient, bist du von der Gewerbesteuer befreit.
  • Umsatzsteuer musst du laut der Kleinunternehmerregelung nicht zahlen, wenn du im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz machst.
  • Ab einer Nebeneinkunft von über 410 € im Jahr ist die Einkommenssteuer fällig. Wenn die Einnahmen nicht höher als 17.500 € pro Jahr liegen, kannst du diese dem Finanzamt ganz einfach auf einer formlosen Gegenüberstellung vorlegen. Bei größeren Einkünften musst du die Anlage EÜR zur Steuererklärung ausfüllen.
  • Generell von der Umsatzsteuer befreit sind zum Beispiel Chöre, Orchester und Theater des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Wenn solche Einrichtungen von anderen Unternehmern die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen, müssen sie ebenfalls keine Umsatzsteuer zahlen. Dazu ist dann allerdings ein Bescheid der zuständigen Landesbehörde nötig. Auch du als Solokünstler kannst inzwischen eine solche Bescheinigung erhalten. Dazu musst du einen formlosen Antrag einreichen und prüfen lassen, der unter anderem eine Kurzbiografie sowie Angaben zu deinem künstlerischen Schaffen und deiner Ausbildung enthält.
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