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Spenden richtig versteuern: Was Künstler und Clubs wissen müssen

Viele Künstler werben aktuell um Spenden, um ihren Lebensunterhalt auch in der Corona-Auszeit zu finanzieren oder Geld für den guten Zweck einzuspielen. Allerdings sind Spenden nicht automatisch steuerfrei. 

Musiker haben es derzeit nicht leicht. Konzerte können vorerst – aufgrund der Corona-Maßnahmen – nur in kleinem Rahmen stattfinden, daher fällt für Bands und Konzertveranstalter eine ihrer Haupteinnahmequellen weg. Ganze Touren mussten Musiker kurzfristig absagen, da Versammlungsverbote erlassen wurden. Die Krise trifft also neben anderen auch die Musik-Branche mit Wucht. Für viele Künstler gilt es daher, zusätzliche Einnahmequellen zu finden, um den verlorenen Umsatz auszugleichen. Aber woher das Geld nehmen und nicht stehlen?

Eine Möglichkeit, Unterstützung durch Fans auf freiwilliger Basis zu erhalten, sind Spenden. Allerdings gibt es dabei steuerlich einiges zu beachten.

Straßenmusiker bei der Arbeit

Was versteht man unter einer Spende?

Spenden sind Geldzahlungen, die Geldgeber freiwillig leisten, ohne eine konkrete Gegenleistung dafür zu erwarten. Der Vorteil bei einer Spende liegt darin, dass keine Steuerzahlungen ans Finanzamt anfallen. Spenden sind daher eine attraktive Alternative für Musiker, die auf schnelle und unkomplizierte Weise Einnahmen generieren wollen.

Allerdings muss das Finanzamt eine Spende, die geleistet wurde, auch als solche anerkennen.

Für Spendenempfänger ist es daher wichtig, zu wissen, wie das Finanzamt Spendenzahlungen definiert.

Gibt ein Musiker beispielsweise ein Konzert und verlangt keinen Eintritt, stattdessen aber eine „Spende“ von 5 Euro von Besuchern, so zählt diese beim Amt trotzdem als Entgelt – obwohl sie als Spende bezeichnet wurde.

Spendenzahlungen erkennt das Finanzamt nur als solche an, wenn sie:

  • freiwillige Leistungen sind – es darf keine Verpflichtung geben zu spenden.
  • unentgeltlich sind – der Spender darf keine Gegenleistung erhalten.

Im Falle der Konzert-Spende hätten Besucher für ihre Abgaben also ein Entgelt erhalten. Somit war die Spendenaktion als solche nicht zulässig.

Interessant, wenn man auf Spenden keine Steuer zahlen möchte, ist außerdem die sogenannte Kleinunternehmerregelung.

Unternehmer, deren Umsatz im vergangenen Geschäftsjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegen wird, können diese nutzen.

Sie besagt, dass Kleinunternehmer auf Rechnungen keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Dies birgt also insbesondere für weniger bekannte Künstler mit geringeren Einnahmen enorme Vorteile.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Interessierte hier.

Welche Möglichkeiten für Musiker gibt es, Spenden zu sammeln?

Straßenmusik:

Wenn man die Grundregeln bei Spendenzahlungen beachtet, gibt es viele Wege für Musiker, solche zu erhalten. Die vielleicht gängigste Methode sind Straßenkonzerte. Bands können Konzerte an öffentlichen Plätzen geben und Passanten so die Möglichkeit bieten, durch Spenden ihre Arbeit zu unterstützen. Allerdings sollten Künstler im Voraus abklären, welche Regelungen in der jeweiligen Stadt für Straßenmusiker gelten.

Grundsätzlich sollten sich Bands an folgende halten:

  • Allgemein ist es nicht erlaubt, in der Nähe von öffentlichen Veranstaltungen zu musizieren, ohne dies angemeldet zu haben.
  • Auch bei Wahlveranstaltungen oder Public-Viewing-Events sind Bands nicht erwünscht.
  • In vielen Städten sollen Bands keine elektrischen Verstärker oder PA-Anlagen nutzen. Akustische Gitarren oder Geigen sind erwünscht sowie natürliche Gesangsdarbietungen ohne Mikrofone.
  • Die beschallte Fläche ist auf eine kleine Fläche zu reduzieren. So hören nur diejenigen die Musik, die das auch wollen.
  • Es existieren verschiedene inoffizielle Standplätze, die Bands nutzen können. Daher ist es üblich, dass Bands nicht stundenlang an einem Platz bleiben, sondern zwischen den verschiedenen hin- und herwechseln. So können sich verschiedene Gruppen gegenseitig ablösen.
  • Viele Städte bieten ausgewiesene Plätze für Straßenmusik, so etwa die Berliner Verkehrsbetriebe.

Die meisten dieser Regeln sind aber keine feststehenden Gesetze, sondern eher Richtlinien, die nicht gesetzlich bindend sind. Auch wenn diese ein wenig der Rock ’n‘ Roll-Mentalität widersprechen, ist es daher geboten, sich an die Richtlinien zu halten.

Außerdem interessant: GEMA-Gebühren fallen bei Straßenmusik nicht an.

Streamingdienste:

Eine Online-Variante, um Spenden zu sammeln, sind Video-Darbietungen, die Künstler auf Streaming-Portalen wie Twitch oder Youtube hochladen können. Bands nutzen die Streams, um dort für Fans oder Unterstützer zu spielen und diese haben dann dort die Möglichkeit, Geld zu überweisen. Twitch- sowie Youtube-Nutzer können aber auch auf die Streams zugreifen, wenn sie nicht zahlen. Die Online-Konzerte stellen also eine unentgeltliche Leistung dar.

Betterplace.me:

Bands können außerdem bestimmte Internet-Seiten nutzen, um dort allgemeine Spendenaufrufe über längere Zeiträume zu starten. So etwa die Website betterplace.me.

Dort können beispielsweise Musiker, die aufgrund der Corona-Maßnahmen unter Umsatzeinbußen leiden, Sammelkassen starten. User legen einen Zielbetrag fest und beschreiben, wofür sie das Geld benötigen. Dann müssen sie ihre Kampagne selbstständig auf sozialen Medien, per Whatsapp oder im direkten Gespräch verbreiten. Die Spendenzahlungen erhalten sie dann unmittelbar von betterplace.me, müssen allerdings Verarbeitungsgebühren von 0,35 Euro pro Spende überweisen.

Wichtig: Zahlungen bei betterplace.me sind im rechtlichen Sinne in der Regel keine Spenden, sondern Schenkungen.  Bei Schenkungen liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro pro Unterstützer innerhalb von zehn Jahren. Liegt ein Schenkungsbetrag über diesem Wert, fällt eine Schenkungssteuer an.

Spendenaktion bei Spotify:

Spotify hat ein Feature ins Leben gerufen, das Fans erlaubt, für ihre Lieblingsbands zu spenden. Künstler, die dieses nutzen, erhalten allerdings nicht nur Unterstützung von ihren Fangemeinden, sondern auch vom Streamingdienst selbst. Im Rahmen von „Covid-19 Music Relief“ spendet Spotify insgesamt bis zu 10 Millionen US-Dollar für Künstler. Neben Paypal, Go Fund Me und Cash App, die sich ebenfalls an den Spendenzahlungen beteiligen, sollen außerdem noch weitere Partner folgen. Als Voraussetzung müssen Musiker unter anderem ihren Profilen den Nutzernamen „$ cashtag“ hinzufügen.

Für Künstler gibt es mittlerweile also viele Wege, um die krisenbedingten Umsatzeinbußen zumindest teilweise ausgleichen zu können. Voraussetzung ist, dass diese flexibel und offen gegenüber Lösungsmöglichkeiten sind. Schließlich und endlich bieten Krisenzeiten auch immer Chancen, um neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und so Veränderungen anzustoßen, die das eigene Überleben auf lange Sicht sichern.

Eine spannende Alternative fürs „Betteln“ um Spenden sind Fan-Plattformen wie Patreon oder Steady. Künstler können hier ihre Fans zu zahlenden Abonnenten machen, diese bekommen im Gegenzug exklusives Material oder tiefere Einblicke in die Arbeit der Künstler.

Judith Holofernes erklärt in unserem Podcast „Happy Endzeit“ die Vorteile von Patreon gegenüber einem klassischen Plattenvertrag. Der Vorteil: auch in Corona-Zeiten können Fans ihre Lieblingskünstler unterstützen, so dass diese ihrer Berufung, der Musik, nachgehen können. Allerdings sind solche Abomodelle natürlich keine Spenden, sondern ganz normal steuerpflichtig.